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17.11.2011 Einsatz von Gehrschtzern - Aktuelle BGR 194
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Einsatz von Gehörschützern: Aktuelle BGR/GUV-R 194

News | 17.11.2011

Lärm geht nicht nur auf die Ohren, sondern schlägt auch aufs Gemüt. Unerwünschter Schall schädigt nämlich nicht nur das Hörvermögen, sondern ist auch ein wichtiger Stressauslöser, der verschiedenste psychische Belastungen nach sich ziehen kann. Hier können Sie die aktuelle BGR des Jahres 2011 kostenlos herunterladen.


Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Wer nicht mehr optimal hört, nimmt Warnsignale oder -rufe nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig wahr – dadurch steigt die Unfallgefahr.

 

 

 

 

Gehörschutz ist Pflicht

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Lärm am Arbeitsplatz zu schützen. Dabei gilt das TOP-Prinzip, es müssen also zunächst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmreduzierung ausgeschöpft werden. Wenn diese Maßnahmen unzureichend sind, muss dem Beschäftigten eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Arbeitnehmer ist zum Tragen eines Gehörschutzes verpflichtet, wenn dies nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) angezeigt ist. Denn nur das regelmäßige Tragen eines Gehörschutzes mindert die Gefahr, an lärmbedingten Beschwerden zu erkranken.
     

Die aktuelle BGR/GUV-R 194 (Stand: 2011) können Sie kostenfrei herunterladen.

 

Nützliche Software – kostenlos herunterladen

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet verschiedene kostenlose Programme zum Download an. Darunter sind unter anderem ein Lärmbelastungsrechner, ein Lärmexpositionsrechner, ein Tool zur Auswahl von Gehörschützern, etc.

 

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Kürzlich wurde die mittlerweile 38. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Instandhaltung“ veröffentlicht. Jede neue TRBS bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen an die neuen Regelungen, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zur Prüfung von Arbeitsmitteln etc. anpassen müssen. Unsere Arbeitsschutzexperten haben als Umsetzungshilfe dieses Praxishandbuch entwickelt.
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