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23.12.2011 Gehrschutz ist bei lrmintensiver Arbeit unverzichtbar
© A. Reinkober/PIXELIO

PSA

Gehörschutz ist bei lärmintensiver Arbeit unverzichtbar

News | 27.12.2011

Lärm ist ein großes Gesundheitsrisiko. Dies gilt besonders bei der täglichen Arbeit. Denn der Verlust des Gehörs ist irreparabel. Daher ist es die Aufgabe des Unternehmers, die Angestellten vor den gesundheitlichen Folgen durch Lärm am Arbeitsplatz zu bewahren. Dazu gehört nicht nur das Bereitstellen von entsprechender PSA, sondern auch das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Doch worauf muss man beim Thema Gehörschutz besonders achten?

 

 

Der Schutz des Gehörs ist für Unternehmer eine wichtige Aufgabe im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zur Vermeidung von Schäden am Gehör sollte er daher präventive Maßnahmen ergreifen, wie z. B. das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und das Bereitstellen von passender PSA.


Pflicht zur Unterweisung
Gemäß BGV/GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ muss der Unternehmer die Mitarbeiter auch bei den Gefahren durch Lärm unterweisen. Hierzu gehören nicht nur die Folgen, welche durch die Lärmbelastung entstehen können, sondern auch Übungen zur Benutzung von Gehörschutz bzw. zum Einführen von Gehörschutz in den Gehörgang.


Die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss für die Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierzu muss er die arbeitsplatzbedingte Belastung bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. In diesem Fall gehören dazu z. B. die Anschaffung möglichst lärmarmer Maschinen und das Bereitstellen von PSA.

Dabei ist er verpflichtet, die Mitarbeiter in der Benutzung des Gehörschutzes zu unterweisen und diese zu dokumentieren. Außerdem muss der Unternehmer überprüfen, ob die von ihm vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen in der Praxis angewendet werden. Zur Überprüfung der Durchsetzung der angeordneten Sicherheitsmaßnahmen hat er die Möglichkeit, Vorgesetzte oder Sicherheitsbeauftragte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Haftung bleibt allerdings beim Unternehmer selbst.


Die Auswahl des passenden Gehörschutzes
Zur Auswahl des passenden Gehörschutzes sollte zunächst die Lautstärke am Arbeitsplatz gemessen werden. Anhand der Messergebnisse lässt sich bestimmen, welcher Gehörschutz am besten zu den Arbeitsplatzbedingungen passt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gehörschutz den Lärm so weit mindert, dass das Gehör nicht geschädigt wird, aber dennoch ein gewisses Maß an Geräuschen zu vernehmen ist. Man sollte also eine Überprotektion vermeiden.

Neben der Stärke der Lautstärkedämmung lässt sich außerdem eine Auswahl zwischen Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln treffen. Auch hier sollte man den Arbeitsplatzbedingungen entsprechend die passende Lösung auswählen. Dies ist z. B. davon abhängig, wie lange der Gehörschutz getragen werden muss, oder ob der Einsatz von anderer PSA das Tragen von Kapselgehörschützern verhindert.

Auskunft über die Qualität des Gehörschutzes und somit eine Lautstärkedämmung gemäß den EU-Richtlinien kann unter anderem eine CE-Kennzeichnung geben. Ebenso bietet die DIN EN 352 „Gehörschützer – Allgemeine Anforderungen“ eine geeignete Hilfestellung, welche Bedingungen der Gehörschutz am Arbeitsplatz erfüllen sollte.

 

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