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03.01.2011_PSAimLager
© Rolf van Melis/PIXELIO

PSA

Persönliche Schutzausrüstung im Lager 

News | 27.12.2011 

Beim Arbeiten in Lagerbereichen sind die Lagerarbeiter zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Vor allem die Hände und Füße sind aufgrund des manuellen bzw. maschinellen Lastentransportes besonders gefährdet.
Dies zeigt sich auch in den Statistiken der DGUV.

 

 

 

 

Statistik:

Nach den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Unfallverhütungs-
berichten der Bundesregierung sind rund 20% aller gemeldeten Arbeitsunfälle Fußverletzungen. Laut der Rehabilitationsstatistik der DGUV entfallen allein auf erstmals entschädigte Unfälle jährlich ca. 6000 Fußverletzungen.

 

Rechtliche Grundlagen:

Die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung ist u. a. in der

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) und
  • der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" BGV A1 der Berufsgenossenschaften

geregelt.

 

Schutzmaßnahmen:

Wird in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass sich Unfall- oder Gesundheitsgefahren durch technisch-organisatorische Maßnahmen im Lagerbereich nicht sicher ausschließen lassen, muss den Mitarbeitern kostenlos geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitarbeiter sind in der Folge verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung entsprechend den betrieblichen
Erfordernissen/Anweisungen zu benutzen.

 

Auswahl geeigneter Schutzausrüstung:

Die Auswahl geeigneter Schutzausrüstung hilft, schwere Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen zu mildern oder ggf. ganz zu vermeiden. Deshalb sollte sie sehr sorgfältig vom Vorgesetzten zusammen

  • mit den betrieblichen Fachkräften (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter und Betriebsarzt),
  • dem Betriebsrat und
  • den betroffenen Beschäftigten

erfolgen.

Dabei sind auch ergonomische Anforderungen und die gesundheitlichen Erfordernisse der Beschäftigten zu beachten.

 

 

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