 © Norbert Hüttermann Fotografie/DGUV |
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Welche Angaben gehören in den betrieblichen Hautschutzplan?
News | 25.08.2011
Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Kühlschmierstoffe, normales Wasser oder Fette – viele Substanzen, mit denen man am Arbeitsplatz in Kontakt kommt, können die Gesundheit der Haut bedrohen. Ist der Umgang mit potenziell gefährlichen Stoffen nicht zu vermeiden, muss ein Hautschutzplan erstellt werden. Mit unseren Tipps setzen Sie ihn Schritt für Schritt um.
Welche Branchen sind besonders hautgefährlich?
Ein Drittel aller Berufskrankheiten sind beruflich bedingte Hautkrankheiten. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die an einer anlagebedingten Hautempfindlichkeit leiden.
Gesundheits- und Pflegedienst Feuchtarbeit ist für rund ein Drittel aller beruflich bedingten Hauterkrankungen verantwortlich,aber auch häufiges Händewaschen und langes Handschuhtragen strapaziert die Haut.
Metallbe- und -verarbeitung Lösungen von Säuren, Laugen, Beizen und Reinigungsbädern sowie Stäube, Löt- und Beizmittel setzen dem wichtigen menschlichen Schutzorgan zu. Müssen die Hände nach Schmutzarbeiten intensiv gereinigt werden, ist dies zusätzlich belastend.
Kfz-Branche In der Fahrzeugbranche wird die Haut nicht nur häufig mechanisch gereizt, sondern ist auch aggressiven Brems- und Kühlflüssigkeiten sowie Kraftstoffen ausgesetzt.
Probleme mit der Schutzkleidung
Auch Schutzkleidung kann die Haut gefährden, weil durch den Schweiß Feuchtigkeit entsteht. Schweißerhandschuhe etwa führen zum Wärmestau, und auch unter dünnen Chemikalien-/Schutzhandschuhen staut sich die Feuchtigkeit.
Hohe und geschlossene Sicherheitsschuhe können zu Hauterkrankungen an den Füßen führen. Bei Arbeiten in Einweganzügen und unter Schutzmasken können Stäube, Fasern und Abrieb die durch das Schwitzen aufgeweichte Haut zusätzlich irritieren.
Hautschutzplan
Ist der Umgang mit potenziell gefährlichen Stoffen nicht zu vermeiden, muss ein Hautschutzplan erstellt werden. Im Hautschutzplan legen Sie fest, wo Hautgefährdungen vorliegen und wie die Beschäftigten vor Hautschäden geschützt werden. Folgende Angaben sind wichtig:
- gefährdeter Betriebsbereich (z. B. Wäscherei, Werkstatt, Labor),
- Tätigkeit oder Arbeitsstoff (z. B. Feuchtarbeit, Umgang mit Gefahrstoffen, mechanische Reizung),
- Verwendung von Schutzhandschuhen (Allergiegefahr bei Latexhandschuhen)
- Zusätzlich zu Schutzhandschuhen sind Baumwollhandschuhe zum Unterziehen sinnvoll, um Feuchtigkeitsstau zu vermeiden
- Hautschutz (Produktname des empfohlenen Hautschutzmittels)
- Hautreinigung (Produktname des Hautreinigungsmittels)
- Hautpflege (unter Berücksichtigung des Hauttyps und Hautzustandes, Produktname des Hautpflegemittels)
- Unterweisung zum Hautschutz
- Unterweisung zum Verhalten bei auffälligen Hauterscheinungen (Betriebsarzt, Teilnahme am
Hautarztverfahren)
Ihr Schnellcheck zum betrieblichen Hautschutz
- Wurden alle Tätigkeiten ermittelt, bei denen Hautgefährdung besteht?
- Wurden alle bei der Arbeit verwendeten hautgefährdenden Stoffe und Tätigkeiten (z. B. Feuchtarbeit, Gefahrstoffe) sowie das Ausmaß der Exposition beurteilt?
- Wurden Hautallergene oder andere schädliche Stoffe soweit wie möglich eliminiert?
- Wurde, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind, die Expositionszeit reduziert?
- Wurde ermittelt, ob und wo bei hautgefährdenden Tätigkeiten Dämpfe und Sprühnebel entstehen, die Schutzmaßnahmen für alle unbedeckten Hautpartien (neben Händen und Unterarmen Gesicht, Hals etc.) notwendig machen?
- Werden die Arbeitnehmer über die Folgen von hautgefährdenden Tätigkeiten und Hautkontakt mit Hautallergenen unterwiesen?
- Werden die Arbeitnehmer regelmäßig unterwiesen, bereitgestellte Schutzhandschuhe sowie, bei Bedarf, Baumwollhandschuhe zum Unterziehen zu verwenden?
- Werden die Arbeitnehmer regelmäßig im Einsatz von persönlichem Hautschutz (Reinigung, Pflege, Hautschutz) unterwiesen?
- Ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer bei Hautproblemen dem Betriebsarzt vorgestellt werden?
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S. Kurz/kab
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