In Laboratorien besteht eine Gefährdung der Hände durch Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe sowie durch Verbrennung oder Kaltverbrennung. Deshalb sind bei Tätigkeiten mit diesen Gefährdungen im Labor Schutzhandschuhe als PSA zu tragen. Diese Betriebsanweisung enthält u.a. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Umgang mit Schuthandschuhen sowie Hinweise zur Lagerung und zum richtigen An- und Ablegen der Handschuhe.



