Egal ob Feuerlöscher, Gabelstapler oder Maschine: technische Geräte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Auflagen für Wartungs- und Instandhaltungsprüfungen. Eine am Arbeitsmittel angebrachte Plakette reicht zum Nachweis der Prüfung nicht aus. Es müssen immer zusätzliche Aufzeichnungen vorhanden sein, wie z.B. die Art der Prüfung, die Prüf- oder Messergebnisse und die Person des Prüfers! Hierzu verpflichtet Sie die BetrSichV mit den §§ 3, 10 (regelmäßige Prüfung) und § 11 Dokumentation).