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Neue Regelungen im Arbeitsschutz: Diese Vorgaben müssen Sie jetzt umsetzen!

Kürzlich wurde die mittlerweile 38. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Instandhaltung“ veröffentlicht. Jede neue TRBS bedeutet für Sie: Sie müssen Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen an alle neuen Regelungen, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zur Prüfung von Arbeitsmitteln etc. anpassen.


Das bedeutet:

Werden die Maßnahmen der neuen Technischen Regeln nicht umgesetzt, muss im Ernstfall schriftlich nachgewiesen werden, dass die im Betrieb getroffenen Maßnahmen gleichwertig waren.

 

Um alle aktuell gültigen TRBS und Vorschriften zur BetrSichV rechtssicher umzusetzen, empfehlen wir das aktuelle Praxishandbuch „Die neue Betriebssicherheitsverordnung“ des Forum Verlags.


Dank vorgefertigter Arbeitshilfen, wichtiger Dokumentationsvorlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen erfüllen Sie alle Vorgaben zur Prüfung Ihrer Arbeitsmittel und Anlagen. Außerdem führen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Pflichtunterweisungen, anhand praktischer Durchführungsempfehlungen, zeitsparend und rechtssicher durch.


Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsverantwortliche sind mit diesem Nachschlagewerk perfekt auf alle aktuellen Änderungen vorbereitet und stehen Prüfungen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften gelassen gegenüber.        

 

 

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Artikel-Nr.: 1179/1/186

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