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ASR

 

Im Juni wurde die neue Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 „Raumtemperatur“ veröffentlicht. Erstmals werden jetzt neben dem bekannten Sollwert von 26 °C zwei Obergrenzen formuliert: 30 °C und 35 °C. Das bedeutet: Sie müssen neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen treffen, die Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmen.

Desweiteren wurde am 9. Juli 2010 die Änderung der ArbStättV beschlossen. Dadurch wird die Gültigkeit der alten Arbeitsstätten-Richtlinien bis maximal 31.12.2012 verlängert, sofern sie nicht von neuen Arbeitsstätten-Regeln ersetzt wurden.

Ursprünglich sollte der Ausschuss für Arbeitsstätten nach dem Inkrafttreten der ArbStättV im Jahre 2004 alle bestehenden Arbeitsstätten-Richtlinien in neue Arbeitsstätten-Regeln überführen. Dies gelang in der festgelegten Frist (bis August 2010) jedoch nicht, wodurch sich Unsicherheit bzgl. der anzuwendenden Regelungen breit machte. Aus diesem Grund wurde eine Fristverlängerung und damit die Änderung der ArbStättV notwendig.

Zur Umsetzung der Anforderungen, die sich aus den neuen Arbeitsstätten-Regeln ergeben, bietet der Premium-Bereich von sifa-news.de zahlreiche umfassende Arbeitshilfen.

 

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Bild: RainerSturm/PIXELIO