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Gerade der betriebliche Brandschutz stellt einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden dar. Verantwortlich hierfür ist der Brandschutzbeauftragte. Dieser wird benannt, um die Brandgefahren vorab zu erkennen, korrekt zu beurteilen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sollte der Brandschutzbeauftragte dabei u.a. folgende Aufgaben gem. vfdb-Richtlinie 12/09-01 übernehmen:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei der Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von brandschutzrelevanten Betriebsanweisungen und Durchführung von Brandschutzunterweisungen
- Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne sowie der Flucht- und Rettungswege
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
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Bild: RainerSturm/PIXELIO
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