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elektrische_Anlagen

 

Gemäß BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ muss der Unternehmer sicherstellen, dass vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung bzw. Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Als Prüfgrundlage müssen Sie hier u. a. die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1203 sowie die neue DIN-VDE-Bestimmung 0701-0702 beachten.

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Bild: Clemens Scheumann/PIXELIO