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Gemäß BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ muss der Unternehmer sicherstellen, dass vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung bzw. Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.
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