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Nach § 5 ArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Instrument des Arbeitsschutzes, mit der Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind anschließend die Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip abzuleiten, die ergriffen werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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