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Am 30. November 2010 wurde die Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt seit 01.12.2010 und somit trat die "alte" Gefahrstoffverordnung von 2004 außer Kraft.
Bereits im Referentenentwurf (September 2009) konnte man sehen, dass die Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung, die laut BMAS auf Grund der EG-GHS- sowie der REACH-Verordnung notwendig wurde, genau diese neuen Regelungen nur sehr bruchstückhaft berücksichtigt hat. Stattdessen wurde die Gefahrstoffverordnung insbesondere strukturell überarbeitet und es wurden einige Doppelregelungen beseitigt.
Letztendlich blieben in der jetzt veröffentlichten Neufassung der GefStoffV lediglich drei Bezugnahmen auf die EG-GHS-Verordnung übrig:
Die wohl einschneidenste Veränderung in der Neufassung ist, dass in Folge der neuen Einteilung der Gefahrstoffe in GHS, die Schutzstufen aus der GefStoffV gestrichen wurden. Die in der Praxis zu starke Berücksichtigung der stofflichen Eigenschaften bei der Zuordnung der Schutzstufe sollte korrigiert werden. Denn eine Schutzstufe konnte nur in einer Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden, was allerdings nur in wenigen Fällen so umgesetzt wurde. sifa-news.de hält Sie stets auf dem Laufenden, wenn sich im neuen Gefahrstoffrecht etwas tut. Der Premium-Bereich bietet Ihnen hierzu zahlreiche Arbeits- und Umsetzungshilfen.
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