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Maschinenrichtlinie

 

Seit 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie. Die Änderungen zur alten Regelung betreffen z. B. die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die Risikobeurteilung. Zukünftig sind auch wesentlich mehr Produkte von der Maschinenrichtlinie betroffen.

 

Die neue Maschinenrichtlinie gilt sowohl für die Herstellung, den Kauf, den Import, die Inbetriebnahme und den Betrieb sowie die Veränderung von Maschinen.

 

U.a. haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Geänderte Definition des Begriffs „Maschine“
  • Neue Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie
  • Konformitätsbewertungsverfahren bei funktionsfähigen Maschinen und Teilmaschinen
  • CE-Kennzeichnung
  • Konformitätserklärung muss ausgestellt und der Maschine beigefügt werden,
  • Es muss eindeutig ein Dokumentationsbevollmächtigter in der Konformitätserklärung angegeben werden
  • Änderungen in der Liste der „Anhang-IV-Maschinen

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Bild: Paul-Georg Meister/PIXELIO