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Seit 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie. Die Änderungen zur alten Regelung betreffen z. B. die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die Risikobeurteilung. Zukünftig sind auch wesentlich mehr Produkte von der Maschinenrichtlinie betroffen.
Die neue Maschinenrichtlinie gilt sowohl für die Herstellung, den Kauf, den Import, die Inbetriebnahme und den Betrieb sowie die Veränderung von Maschinen.
U.a. haben sich folgende Änderungen ergeben:
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