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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll die Gefährdungen vermeiden oder minimieren, welche durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der PSA. Seine Aufgabe ist es zum einen sicherzustellen, dass diese vor jeder Benutzung vom Anwender geprüft wird und zum anderen muss er je nach betrieblichen Einsatzbedingungen, aber mindestens einmal jährlich, die PSA durch einen Sachkundigen prüfen lassen (Rechtliche Grundlagen: BGR 198, BGR 199, ArbSchG, BGV A1, PSA-Benutzungsverordnung...).
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Bild: Paul-Georg Meister/PIXELIO
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