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Hinweisen – Belehren – Einweisen. Das ist das grundlegende Prinzip der Unterweisung. Unterweisungen sind im Arbeitsschutz vorgeschrieben (BGV A1). Diese können z.B. anhand von Betriebsanweisungen durchgeführt und müssen zwingend dokumentiert werden.
Hier fallen für den Unterweisenden zeitaufwändige Recherchen an sowie mühsames Erstellen von Betriebsanweisungen, Dokumentationsvorlagen u.v.m. an.
Einfacher geht es mit vorgefertigten Dokumenten, die Sie nur noch an Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten anpassen müssen.
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