Ergonomisches Arbeiten auf dem Bau: Mit neuer Online-Suche geeignete Arbeitsmittel finden
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Ergonomisches Arbeiten auf dem Bau: Mit neuer Online-Suche geeignete Arbeitsmittel finden | 14.10.2019
Von Bautreppen über höhenverstellbare Fliesenlegertische bis hin zu Zugangssystemen für mobile Baumaschinen - geeignete Arbeitsmittel helfen, hohe körperliche Belastungen bei der Arbeit auf der Baustelle zu reduzieren oder gar zu vermeiden und damit Muskel-Skelett-Erkrankungen und chronischen Schmerzen vorzubeugen. Mit einem neuen Online-Angebot präsentiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ab sofort ergonomische Lösungen für alle Gewerke der Bauwirtschaft. Unter www.bgbau.de können Unternehmer und Beschäftigte Produkte und Maßnahmen durchsuchen - gefiltert nach Gewerk, Belastung oder Unterstützungsleistung durch die Berufsgenossenschaft.
Rückengesund arbeiten in der Pflege
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Rückengesund arbeiten in der Pflege | 11.10.2019
Auch in Pflegeberufen lässt sich rückengerecht arbeiten. Mit geeigneten Hilfsmitteln, einer guten Arbeitsorganisation und dem bewussten Einsatz der eigenen Kräfte können Pflegende Beschwerden vorbeugen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps für den Berufsalltag.
Neue DGUV-Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“ erschienen
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Neue DGUV-Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“ erschienen | 08.10.2019
Seit Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 müssen psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst und beurteilt werden. In der Praxis tun sich Unternehmen hier jedoch schwer. Mit der neuen DGUV Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“ gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung allen Unternehmen jetzt eine konkrete Hilfestellung an die Hand.
Irrtum ausschließen: „Schnuppertage“ sind keine Probearbeit
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Irrtum ausschließen: „Schnuppertage“ sind keine Probearbeit | 07.10.2019
Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Bundessozialgerichts am 20. August 2019 entschieden (Aktenzeichen B 2 U 1/18 R).