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Arbeitsschutzorganisation | 02.10.2014
Ein Arbeitsschutzschutzmanagementsystem (AMS) ist ein Instrumentarium zur Führung und Lenkung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Belange im Arbeits- und Gesundheitsschutz, indem sämtlicher Aspekte der Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation zusammengefasst und systematisch statt punktuell, mit Blick auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards, aufbereitet und dargestellt werden. Wie Sie damit Erfüllung der gesetzlichen Auflagen sicherstellen aber auch Kosten einsparen können, erfahren Sie hier.
Ein Arbeitsschutzschutzmanagementsystem (AMS) ist ein Instrumentarium zur Führung und Lenkung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Belange im Arbeits- und Gesundheitsschutz, indem sämtlicher Aspekte der Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation zusammengefasst und systematisch statt punktuell, mit Blick auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards, aufbereitet und dargestellt werden.
Es ist rechtlich zwar nicht verpflichtend, wird aber zunehmend von Auftraggebern verlangt (u. a. SCC in der Petrochemie, SCP bei Leiharbeitsfirmen) und trägt, insbesondere aus Gründen der Deregulierung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben (u. a. Anzeigepflichten, Prüffristenfestlegung), zur Stärkung der Rechtssicherheit des Arbeitgebers in der Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten bei. Zudem leistet es Hilfestellung, um die Sicherheit und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb umfassend und systematisch zu organisieren, zu betreiben und zu verbessern. Es wird sinnvollerweise oftmals in das unternehmensbezogene Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001), Umweltmanagementsystem (ISO 14001) oder Sicherheits-/Risikomanagementsystem integriert (IMS: Integriertes Managementsystem), da sich Inhalte überschneiden, wie u. a. aus den Bereichen Gefahrstoffrecht sowie überwachungsbedürftige Arbeits- und Betriebsmittel.
Integriert in die Prozesse bestehenden Betriebsabläufe, dient es dem Unternehmen dazu:
- weniger Produktionsunterbrechungen und höhere Kosteneinsparungen infolge von Arbeits-/Beinaheunfällen, arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen zu erzeugen sowie generell die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz präventiv zu schützen,
- unfallverursachende organisatorische und Verhaltensmängel zu minimieren, um nachhaltig präventiv und motivationsfördernd zu wirken,
- eine verbesserte Planung und Dokumentation durchführen zu können,
- für weniger störungsanfällige und vereinfachte, optimierte betriebliche Abläufe zu sorgen, Schadensereignisse zu minimieren,
- für klare, zugewiesene Zuständig- und Verantwortlichkeiten zu sorgen,
- Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen finanziell besser kalkulieren und vorausschauend planen zu können, um u. a. Behördenauflagen vorzubeugen,
- die langfristige "Erhaltung der Beschäftigten" zu gewährleisten,
- die interne Kommunikation über und Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern (frühestmöglich, offen, transparent, ausführlich),
- die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen standardisieren und verbessern,
- das Ansehen und die Zukunftsfähigkeit sowie Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.
Voraussetzung für die Einführung, Ziele, Maßnahmenpläne eines Arbeits- und Gesundheitsschutzschutzmanagementsystems ist:
► ein breiter Konsens im Betrieb (Mitarbeitervertretung, Fachkraft für Arbeitsschutz, Geschäftsführung und Beschäftigten) für dessen Implementierung in die Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik des Unternehmens
► die nachhaltige Unterstützung durch die Geschäftsführung und Führungskräfte
► eine Bestandsaufnahme über bestehende Regelungen (Ist-Zustand)
► die Bereitstellung notwendiger Ressourcen und die klare, dokumentierte und kommunizierte Festlegung von Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten (insbesondere für den Beauftragten für das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem)
Zudem können Handlungshilfen (wie z. B. Selbstbewertungs-Online Tools mit Benchmark, Pilotbereiche und -phasen sowie Nachsteuerungsmöglichkeiten) gerade in der Anfangsphase noch unterstützend erforderlich sein.
Wichtig ist auch, dass ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem übersichtlich strukturiert, verständlich und prägnant formuliert und dokumentiert wird (AMS-Handbuch), regelmäßig controlled und auditiert (intern/extern) und mindestens einmal jährlich auf Eignung und Wirksamkeit schriftlich bewertet wird.
Firmeneigene Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, können entsprechend BS OHSAS 18001, z. B. von der DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen), zertifiziert werden.
Inhaltlich sollten in einem Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems insbesondere folgende Systemelemente/Unterelemente abgebildet sein:
Arbeitsschutzverantwortliche Personen und Verantwortungsbereiche
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Beauftragte, Sachkundige, Befähigte Personen, Koordinatoren, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Arbeitsschutzausschuss, Mitarbeitervertretung, weitere Ausschüsse, Arbeitskreise
Führungselemente
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik/Unternehmensleitbild
- Organigramm
- Arbeits- und Gesundheitsschutzziele/-maßnahmen
- interne und externer Informationsfluss
- Delegation und Überwachung von Pflichten
- Kommunikation und Zusammenarbeit
- Dokumentation (u. a. Verfahrensanweisungen/ Betriebsvereinbarungen)
- Bewertung durch die Unternehmensleitung
Systemstützende Elemente
- Beschaffung von Ressourcen, -Personal (Qualifikation, Schulung, Training, Aus-, Weiterbildungs- und Unterweisungskonzept)
- Mitarbeitermitwirkung/-beteiligung
- Berichtswesen,
- Lenkung der Aufzeichnungen
- Controlling
- Auditsystem
- Korrekturmaßnahmen
Prozessbezogene Elemente
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbedingungen/-gestaltung
- Genehmigungsverfahren und Überwachung
- Prüfungen, Verzeichnisse
- Beschaffung und Einrichten
- Kennzeichnung und Betriebsanweisungen
- Probebetrieb/Inbetriebnahme
- Wartung/Instandsetzung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Begehungen
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen
Prozesssichernde Elemente
- Vorschriften und Auflagenmanagement
- Beauftragtenwesen
- Fremdfirmeneinbindung
- Betriebsstörungs- und Notfallsystem
- Explosionsschutz
- Arbeitserlaubnisscheine
Verschiedene Leitfäden und Standards beinhalten Vorgaben dazu.
Nützliche Hinweise zu länderbezogenen Konzepten (z. B. OHSAS 18001, OHRIS, ASCA, SCC, SCP) und branchenbezogenen Konzepten ggf. mit Zertifizierungsmöglichkeit (z. B. „AMS-Bau“, „Gütesiegel: Sicher mit System“, „AMS-Konzept“) sind der Toolbox "Arbeitsschutzmanagementsysteme" der BAuA sowie konkret dem Nationalen Leitfaden für Arbeitsmanagementsysteme sowie den Leitfäden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LV21, LV 58) zu entnehmen.
Checkliste: Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Autor: Stefan Johannsen, Dipl.- Biologe
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