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Neue DGUV Information „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ | 21.01.2020
Diesen Monat wurde die neue DGUV Information 215-830 zum Thema „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ veröffentlicht.
Unternehmen konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft. Dadurch finden Werk- und Dienstvertragsnehmer (Fremdfirmen) ihr Betätigungsfeld. Werk- und Dienstverträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik. Als Beispiele seien hier die selbständige Nachbearbeitung von Gussbauteilen durch Auftragnehmer, die Befüllung von Regalen im Einzelhandel oder auch die Kontraktlogistik genannt.
Diese DGUV Information stellt Ihnen dazu Wege und Hilfsmittel vor und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Die Hilfsmittel entfalten ihren vollen Nutzen, wenn sie branchen- und betriebsspezifisch angepasst werden.
Sie ersetzt die bisherige DGUV Information 215-830 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“ (Januar 2010).
Wo finde ich die neue DGUV 215-830?
Die neue DGUV Information „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ finden Sie hier.
Quelle: DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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