Beleuchtungskonzepte für Büroräume | DGUV Information 215-442
Im Juli 2020 hat die DGUV die Information 215-442 zur Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen herausgegeben. Sie greift die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) auf und gibt Vorschläge für mögliche Beleuchtungskonzepte bei unterschiedlichen Büroarbeitsplätzen.
Die Beleuchtung von Büroräumen hat nicht nur Auswirkungen auf das visuelle Leistungsvermögen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern kann auch die Aktivität und das Wohlbefinden und damit die Leistungsbereitschaft beeinflussen. Arbeitsplätze sollten möglichst mit Sichtverbindung nach außen angelegt werden, da die Helligkeit von außen als etwas Natürliches und Positives gesehen wird und auch solche hohen Leuchtdichten selten als störend empfunden werden. Diesen Aspekt gilt es bei der Planung von Beleuchtungskonzepten zu beachten.
Einzelbüros
In Einzelbüros können die Möbel meist aufgrund der räumlichen Beschränkung nicht flexibel angeordnet werden. Der Schreibtisch sollte im Fensterbereich aufgestellt werden, um die ungehinderte Sichtverbindung nach außen und ausreichende Versorgung mit Tageslicht zu gewährleisten. Für Einzelbüros empfiehlt sich ein Anbringen der Leuchten nahe der Fenster, z. B. durch eine Stehleuchte, die Fenster müssen jedoch trotzdem vollständig zu öffnen sein. Um auch die Raumtiefe ausreichend zu beleuchten, werden zwischen den Raumachsen Downlights eingesetzt. Ein symmetrisches Nach-Unten-Strahlen verhindert dabei die Blendung eintretender Personen. Alternative Gestaltungsmöglichkeit wäre z. B. eine Pendelleuchte, die parallel zum Fenster angebracht ist. Vorteil einer solchen Gestaltung ist die sehr gleichmäßige helle Ausleuchtung.
Zweipersonenbüros
Zweipersonenbüros weisen meist die gleiche Raumtiefe auf wie Einzelbüros, nicht jedoch die doppelte Raumbreite. Schränke und Sideboards sollten daher nach Möglichkeit in die Tiefe des Büros angeordnet werden. Arbeitstische werden meist am Fenster und mittig zur Raumachse aufgestellt, damit eine ungehinderte Sichtverbindung nach außen möglich ist. Um eine visuelle Kommunikation zwischen den Beschäftigten zu schaffen, ist die ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke auf die Gesichter wichtig.
Telearbeitsplätze
Bei Telearbeitsplätzen soll das Erscheinungsbild des privaten Raums möglichst erhalten bleiben. Daher stellt die DGUV Information Lösungen vor, die im Allgemeinen aus einer Deckenanbauleuchte mit Indirekt-Anteil (LV 90↓ / 10↑) und einer dimmbaren Tischleuchte bestehen. Die Deckenleuchte hellt dabei die Decke auf, während die Tischleuchte durch ihre horizontale und vertikale Verstellbarkeit für individuelle Erfordernisse angepasst werden kann. Den Beschäftigten sollte Mitspracherecht bei der Auswahl der verwendeten Lampen gewährt werden. Außerdem ist auf unterschiedliche Lichtverhältnisse je nach Ausrichtung des Arbeitsraums und dem Vorhandensein von Tageslicht einzugehen. Da bei Telearbeitsplätzen häufig nicht nur an stationären PCs, sondern auch an Notebooks gearbeitet wird, können Reflexblendungen durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen auftreten. Diese gilt es so weit wie möglich zu begrenzen.
Open Space Office – Offene Bürolandschaft
Insbesondere bei der Modernisierung von Büros wird heutzutage häufig die Gestaltung von offenen Bürolandschaften – sog. Open Space Offices – einem klassischen Design vorgezogen. Diese Gestaltungsform zeichnet sich dadurch aus, dass verschiedene Funktionsbereiche auf einer teilweise offen gestalteten Bürofläche nebeneinander angeordnet sind und auch häufiger verändert werden. Diese Arbeitsform wird gemeinhin als besonders innovativ wahrgenommen. An die Beleuchtung stellt es die Anforderung, ein einheitliches Erscheinungsbild für alle Bereiche zu generieren ohne dabei die spezifischen Funktionen der einzelnen Bereiche zu vernachlässigen. Beleuchtungskonzepte müssen daher über Bereiche/Räume hinweg gleichmäßig am Achsenraster ausgerichtet werden, damit bei Anpassungen nur kleine Änderungen vorgenommen werden müssen. Eine höhere Beleuchtungsstärke als 500 Lux für den gesamter Raum wird empfohlen, um v. a. in der Raumtiefe ausreichend Helligkeit zu erreichen. Folgende Beleuchtungsquellen werden oft eingesetzt:
- Abgependeltes direkt-indirektes Lichtband (LV Mitte 100↓ außen 50↓ / 50↑)
- Einbau-Downlights LV 100↓
- Direkt-indirekte Pendelleuchte LV50↓ / 50↑
- Diffus abstrahlende Stehleuchte LV diffus rundum
Dabei ist zu beachten, dass die Indirektanteile tageslichtabhängig dimmbar sind und Direktanteile arbeitsplatz- oder bereichsbezogen gewählt werden. Downlights eignen sich in Loungebereichen und Besprechungsräumen, da sie hier die Randbereiche aufhellen.
Quelle: ls | publikationen.dguv.de
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