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"Anlagentechnischer Brandschutz: Definition, Vorschriften und Maßnahmen"


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Anlagentechnischer Brandschutz: Definition, Vorschriften und Maßnahmen

© piaskun_ – stock.adobe.com

Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, bei denen technische Geräte für den Brandschutz zum Einsatz kommen. Diese Maßnahmen müssen Arbeitgeber und andere Verantwortliche im Rahmen ihres Brandschutzkonzepts festlegen. Aber welche Vorgaben gibt es beim anlagentechnische Brandschutz? Und welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist anlagentechnischer Brandschutz?
  2. Unterschied zu organisatorischem und baulichem Brandschutz
  3. Anlagentechnischer Brandschutz: Was gehört dazu?
  4. Anlagentechnischer Brandschutz: Vorschriften und Normen

Was ist anlagentechnischer Brandschutz?

Zum „anlagentechnischer Brandschutz“ gehören alle Bereiche der Brandschutztechnik. Dazu gehören Anlagen, die Brände frühzeitig erkennen, Alarm auslösen und die Evakuierung eines Gebäudes ermöglichen. Sie sichern Rettungswege, indem sie entweder Feuer und Rauch fernhalten oder verhindern, dass sich ein Brand weiter ausbreitet. Typische Beispiele für anlagentechnischen Brandschutz sind Rauchmelder, Feuerlöscher oder Sprinkleranlagen.

Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz lässt sich in vier Kategorien einteilen, abhängig von den Anforderungen vor Ort. Die Kategorien lauten:

Kategorie Umfang des anlagentechnischen Brandschutzes
Kategorie 1: Vollschutz Alle Räume erhalten Meldeanlagen zur Branderkennung.
Kategorie 2: Teilschutz Einzelne Brandabschnitte werden mit technischen Anlagen auf Feuer überwacht.
Solche Brandabschnitte können z. B. Räume mit besonderen Gefahren oder Gefährdungen sein. 
Kategorie 3: Schutz von Fluchtwegen Sicherheitsanlagen kommen nur in gekennzeichneten Fluchtwegen zum Einsatz. Die Anlagen sollen gewährleisten, dass alle anwesenden Personen das Gebäude im Brandfall über die Fluchtwege sicher verlassen können.
Kategorie 4: Einrichtungsschutz Es werden nur Räume mit besonders schützenswerten Einrichtungsgegenständen mittels anlagentechnischer Einrichtungen bewacht. Auch diese Kategorie ist i. d. R. auf einzelne Brandabschnitte begrenzt.

Der anlagentechnische Brandschutz ist Teil der Brandschutzorganisation im Betrieb, für die vorrangig der Arbeitgeber verantwortlich ist. Er ist für grundlegende Entscheidungen im Brandschutz zuständig, kann zur Unterstützung aber beispielsweise Brandschutzbeauftragte bestellen, die ihm einige Aufgaben abnehmen.

Damit Arbeitgeber ihre Entscheidungen im Brandschutz rechtssicher treffen können, müssen sie die gesetzlichen Vorgaben kennen. Das „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ hilft Arbeitgebern und Verantwortlichen im Brandschutz, Maßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz nach aktuellen Vorschriften umzusetzen. Es enthält Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie einsatzfertige Vorlagen und Muster zum Download.

Um alle geltenden Regelwerke jederzeit griffbereit zu haben, gibt es außerdem das „Handbuch Brandschutzvorschriften“. Es beinhaltet alle relevanten DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften, womit es sich ideal als Nachschlagewerk für den täglichen Gebrauch eignet.

Ziele im anlagentechnischen Brandschutz

Mithilfe des anlagentechnischen Brandschutzes können Verantwortliche ihre sicherheitstechnischen Schutzziele umsetzen. Außerdem lassen sich andere, weniger stark ausgeprägte Brandschutzmaßnahmen im Betrieb ausgleichen.

Sowohl die Brandschutzmaßnahmen wie auch die Schutzziele muss der Arbeitgeber dokumentieren, etwa im betrieblichen Brandschutzkonzept, welches ihm als Sicherheitsnachweis dient. Darüber hinaus beinhaltet das Brandschutzkonzept Forderungen aus anderen Brandschutzarten wie dem baulichen und organisatorischen Brandschutz.

Doch wie unterscheidet sich der anlagentechnische Brandschutz von diesen Brandschutzbereichen?

Unterschied zu organisatorischem und baulichem Brandschutz

In der Brandschutzlehre ist der anlagentechnische Brandschutz einer von drei Teilbereichen des vorbeugenden Brandschutzes. Insgesamt umfasst der vorbeugende Brandschutz folgende Bereiche:

Alle vorbeugenden Brandschutzarten verfolgen unterschiedliche Ansätze. So geht es im baulichen Brandschutz besonders um bauplanerische Aspekte am Gebäude, während beim anlagentechnischen Brandschutz die Funktionsweise einzelner technischer Anlagen im Vordergrund steht.

Wie sich der anlagentechnische Brandschutz von den beiden anderen Gebieten unterscheidet, zeigt folgende Übersicht.

Organisatorischer Brandschutz

Zum organisatorische Brandschutz zählen Maßnahmen, die die Organisation des Betriebes betreffen und den Beschäftigten das korrekte Verhalten im Brandfall vermiteln.

Typische Brandschutzmaßnahmen sind z. B.:

Nähere Informationen zum organisatorischen Brandschutz und eine hilfreiche Checkliste enthält der Beitrag „Organisatorischer Brandschutz: Definition, Maßnahmen und Checkliste

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz fokussiert sich auf Brandschutzmaßnahmen, die ein Gebäude betreffen. So dienen sie besonders der Errichtung und Instandhaltung der baulichen Anlage im Hinblick auf den Brandschutz.

Wichtige Bereiche im baulichen Brandschutz sind z. B.:

Bereich Funktion
• Flure, Treppen und Treppenräume Fungieren als Flucht- und Rettungswege und müssen je nach Landesbauordnung in einer besitmtmen Mindestanzahl in jedem Aufenthaltsbereich vorhanden sein.
• Brandwände/Trennwände Sind verantwortlich dafür, dass sich ein Feuer im jeweiligen Bereich nicht weiter ausweitet.
• tragende Wände und Bauteile Müssen im Brandfall so lange stehen bleiben und dürfen nicht einstürzen, bis Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer alle Personen aus dem Gebäude gerettet haben. 
• Decken und Dächer Sorgen dafür, dass sich der Brand nicht über andere Stockwerke nach oben oder unten verbreitet.
Flächen für die Feuerwehr Auf der Grundfläche der Arbeitsstätte muss genügend Platz vorhanden sein, dass Löschfahrzeuge anfahren können.
• Löschwasserversorgung Nur wenn eine intakte Verbindung zu genug Löschwasser vorhanden ist, kann die Feuerwehr Löschmaßnahmen ergreifen.

Welche weiteren Felder zu dieser Art des vorbeugenden Brandschutzes gehören und welche Grundprinzipien dahinter stehen, lesen Verantwortliche im Beitrag „Baulicher Brandschutz – Grundprinzipien“.

Anlagentechnischer Brandschutz: Was gehört dazu?

Der anlagentechnische Brandschutz basiert auf der sicherheitstechnischen Ausstattung eines Gebäudes. Arbeiten alle Geräte und Einrichtungen korrekt zusammen, weißt das Gebäude einen ausgeprägten anlagentechnischen Brandschutz auf. Zu den technischen Anlagen gehören Elemente wie Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher, aber auch die Sicherheitsbeleuchtung und allgemeine Haustechnik im Gebäude.

Im Folgenden sind die Anforderungen und rechtlichen Grundlagen einiger Maßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz näher beschrieben.

• Rauchmelder

Ein grundlegendes Element des anlagentechnischen Brandschutzes sind Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder. Sie arbeiten entweder als Einzelmelder per Batterie oder in Gruppen per Funk oder Elektroeinrichtungen vernetzt. Sind sie mit „Q“ gekennzeichnet, erreichen sie eine Lebensdauer bis zu zehn Jahre und sind weniger anfällig für Störungen. Für die Instandhaltung der Rauchmelder ist der Eigentümer eines Gebäudes zuständig.

• Brandmeldeanlagen

Ebenfalls im anlagentechnischen Brandschutz angesiedelt sind Brandmeldeanlagen. Sie erkennen eventuelle Rauchentwicklung frühzeitig und melden diese an eine professionelle Stelle, etwa die nächstgelegene Feuerwehrstation. Der Arbeitgeber muss alle Brandmeldeanlagen vierteljährlich prüfen und einmal jährlich warten lassen.

Es gibt sowohl automatische als auch nicht automatische Brandmeldeanlagen. Sie unterscheiden sich wie folgt:

Automatische Brandmelder

Automatische Brandmelder können auf verschiedene Brandursachen reagieren, wie z. B.:

  • Temperatur (Wärmemelder)
  • Licht (Flammenmelder)
  • Rauch (optische oder Ionisationsrauchmelder)
  • Gase (Gasmelder)
  • Strahlung (UV- und Infrarotstrahlungsmelder)

Am häufigsten kommen in der Praxis Ionisations- und optische Rauchmelder zum Einsatz. Automatische Brandmeldeanlagen lassen sich sowohl punktförmig als auch linienförmig im Raum anbringen. Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) benötigen spezielle exgeschütze Brandmeldeanlagen mit entsprechender Kennzeichung.

Nicht automatische Brandmelder

Bei nicht automatischen Brandmeldeanlagen (Handfeuermelder) müssen Personen die Geräte im Brandfall manuell bedienen. Sie sind für Flucht- und Rettungswege sowie Ausgänge am Gebäude vorgesehen. Typisch für Handfeuermelder sind akustische Warnsiglane wie Sirenen oder Hupen, wenn sie ein Feuer registrieren. Aber auch optische Signale wie Blitzleuchten sind in vielen Handfeuermeldern integriert.

• Feuerlöscher/Löschwassereinrichtungen

Auch Löschwassereinrichtungen wie Feuerlöscher sind grundlegender Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Das Bereitstellen von Löschwasser ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Je nach Brandklassen müssen Verantwortliche verschiedene Arten bzw. Löschmittel von Feuerlöschern verwenden, um ein Feuer zu bekämpfen.

Außerdem unterscheiden sich Feuerlöscher zwischen mobilen und ortsfesten Einrichtungen. Während mobile Feuerlöscher vorrangig zur Selbsthilfe gedacht sind, beinhalten stationäre Feuerlöschanlagen auch Einrichtungen für die Feuerwehr.

Der Arbeitgeber muss alle Feuerlöscher gut sichtbar und leicht zugänglich an folgenden Stellen im Betrieb anbringen:

  • auf Flucht- und Rettungswegen
  • im Bereich der Ausgänge ins Freie
  • an Zugängen zu Treppenhäusern
  • an Kreuzungen von Fluren 

Weiter dürfen die einzelnen Feuerlöscher jeweils maximal 20 m voneinander entfernt installiert sein. Als Höhe empfiehlt sich ein Wert zwischen 0,80 m und 1,20 m.

Außerdem muss der Arbeitgeber die Feuerlöscher alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person inspizieren lassen. Eine innere Prüfung durch eine befähigte Person ist alle fünf Jahre notwendig.

• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) gehören zum anlagentechnischen Brandschutz. Sie erleichtern der Feuerwehr die Brandbekämpfung, indem sie entstehenden Rauch und Hitze abführen.

Es gibt drei Arten von Entrauchungsanlagen. Dazu zählen:

natürliche Entrauchungsanlagen (NRA)
  • Entstehen meist an der höchsten Stelle eines Treppenhauses durch Fenster oder Dach-Lichtkuppeln.
  • Betätigungseinrichtungen (Bedientaster) öffnen die NRA und der Rauch kann entweichen.
maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA)
  • Führen den Rauch durch Ventilatoren, Klappen und Leitungen nach draußen.
  • Prüfen der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit muss mindestens einmal jährlich erfolgen.
  • Erfordern monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber.
Rauchschutz-Druckanlagen (DRA)
  • Erzeugen einen Überdruck, der den Rauch über Entrauchungsventilatoren schneller abführt.
  • Sind in Flucht- und Rettungswegen eingesetzt, besonders in Treppenhäusern.
  • Betreiber muss DRA ebenfalls einmal monatlich kontrollieren.

Weitere Maßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz

Neben Rauch- und Brandmeldern, Feuerlöschern und RWA-Anlagen fordert der anlagentechnische Brandschutz weitere sicherheitstechnsiche Einrichtungen und Anlagen.

Zusätzliche Faktoren im anlagentechnischen Brandschutz sind z. B.:

Blitzschutzeinrichtungen Sind notwendig, wenn ein Blitzschlag schwere Folgen für das Gebäude beudeten kann, wenn sich besonders hilfsbedürftige Personen im Gebäude befinden (z. B. behinderte oder ältere Personen) oder wenn das Gebäude besonders blitzeinschlaggefährdet ist. 
Sicherheitsbeleuchtung Ermöglicht bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, dass sich anwesende Personen weiterhin im Gebäude orientieren können. Außerdem hat die Feuerwehr so trotz der Rauchentwicklung genügend Sicht, um den Brand zu bekämpfen.
Sicherheitsstromversorgung  Ist für die Funktion anlagentechnischer Einrichtungen entscheidend.
Haustechnik  Durch die Haustechnik lassen sich i. d. R. sämtliche trennenden Bauteile im Brandschutz durchdringen. 

Anlagentechnischer Brandschutz: Vorschriften und Normen

Produktempfehlung

Die Anforderungen an den anlagentechnische Brandschutz sind in unterschiedlichen Vorschriften und Normen definiert. Das „Handbuch Brandschutzvorschriften“ enthält alle relevanten DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften, die für den anlagentechnischen Brandschutz gelten.

Zusätzlich gibt die folgende Übersicht einen beispielhaften Überblick über wichtige rechtliche Regelwerke im anlagentechnischen Brandschutz.

Vorschrift/Norm Inhalt
  • DIN 14676
  • DIN 14604
  • Rauchmelder
  • Brandmeldeanlagen
  • DIN VDE 0165 
  • exgeschützte Brandmeldeanlagen
  • DIN EN 54-11 
  • Handfeuermelder
  • ASR A2.2
  • DIN 14406
  • DIN 14462
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Maßnahmen gegen Brände
  • (tragbare) Feuerlöscher
  • Löschwassereinrichtungen
  • DIN EB 2 
  • Brandklassen

Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“, „Das 1x1 für den Hausmeister“

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