Das Verbandbuch wird durch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert und dient als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Im Verbandbuch müssen unabhängig von der vermeintlichen Schwere alle Verletzungen und geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet werden.